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   BVerwG, 05.06.1975 - IV B 43.75   

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https://dejure.org/1975,553
BVerwG, 05.06.1975 - IV B 43.75 (https://dejure.org/1975,553)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1975 - IV B 43.75 (https://dejure.org/1975,553)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1975 - IV B 43.75 (https://dejure.org/1975,553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vereinbarung eines Vorhabens mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit eines Vorhabesn mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 4 B 43.75
    Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, daß das von der Klägerin beabsichtigte Vorhaben nicht schon deshalb "in eine durchaus organische Beziehung zu einer bereits vorhandenen Bebauung tritt" (Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - in BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [140]), weil es innerhalb einer im Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbaufläche liegt.
  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 18.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 4 B 43.75
    Das hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 18.66 - in NJW 1969, 68 [69] und Beschluß vom 17. März 1969 - BVerwG IV B 190.67 - [S. 2]).
  • BVerwG, 20.09.1973 - IV B 35.73

    Zulässigkeit einer Ausflugsgaststätte im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 4 B 43.75
    Das gilt nicht nur für einen Bebauungsplan, der die in § 33 BBauG gestellten Anforderungen noch nicht erfüllt (vgl. insoweit den Beschluß vom 20. September 1973 - BVerwG IV B 35.73 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 106 S. 74]), sondern es gilt auch - und erst recht - für einen Flächennutzungsplan, der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG grundsätzlich jeder verbindlichen Bauleitplanung voranzugehen hat.
  • BVerwG, 17.03.1969 - IV B 190.67

    Auswirkungen einer Änderung eines Flächennutzungsplans auf eine nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 4 B 43.75
    Das hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 18.66 - in NJW 1969, 68 [69] und Beschluß vom 17. März 1969 - BVerwG IV B 190.67 - [S. 2]).
  • BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90

    Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich

    Ein solcher Plan kann zwar im Rahmen der Prüfung sonstiger öffentlicher Belange beachtlich sein; er ist jedoch ungeeignet, die einem Vorhaben etwa entgegenstehenden materiellen öffentlichen Belange auszuräumen (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG 4 C 18.66 - NJW 1969, 68 [BVerwG 10.05.1968 - IV C 18/66]; Beschluß vom 5. Juni 1975 - BVerwG 4 B 43.75 -Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119 - beide Entscheidungen zum Flächennutzungsplan - Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141 - zum Entwurf eines Flächennutzungsplans -).
  • VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251

    Bebauungszusammenhang; Ausuferung der Bebauung in den Außenbereich

    Dass das Vorhaben dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan, der entlang der Erschließungsstraße am Standort T3 eine gemischte Baufläche darstellt, nicht widerspricht, vermag den Vorwurf der unerwünschten Ausuferung der Bebauung in den Außenbereich nicht zu entkräften, zumal auch der Flächennutzungsplan die straßenabgewandten Bereiche durch die Darstellung als Grünfläche einer Bebauung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.1975 - IV B 43.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119).
  • BVerwG, 16.01.1981 - 4 B 251.80

    Unzulässigkeit der Festsetzung des Umfang eines Baugebiets unter Bezugnahme auf

    Die Beschwerde bezeichnet weiter die Frage als klärungsbedürftig, ob ein Vorhaben (allein) deshalb zuzulassen ist, weil das Grundstück im Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche" dargestellt ist: Diese Frage ist jedoch durch die Rechtsprechung des Senats bereits, dahin geklärt, daß ein Flächennutzungsplan nicht geeignet ist, die Zulässigkeit eines Vorhabens zu begründen, wenn dieses Vorhaben andere öffentliche Belange beeinträchtigt(Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 18.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 17 undBeschluß vom 5. Juni 1975 - BVerwG IV B 43.75 BRS 29 Nr. 1).
  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 56.92

    Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Ein Flächennutzungsplan kann zwar im Rahmen der Prüfung sonstiger öffentlicher Belange beachtlich sein; er ist jedoch ungeeignet, die einem Vorhaben etwa entgegenstehenden materiellen öffentlichen Belange wirksam auszuräumen (vgl. BVerwG, urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG 4 C 18.66 - NJW 1969, 68 [BVerwG 10.05.1968 - IV C 18/66]; Beschluß vom 5. Juni 1975 - BVerwG 4 B 43.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119 - beide Entscheidungen zum Flächennutzungsplan - Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141 - zum Entwurf eines Flächennutzungsplans -).
  • BVerwG, 02.01.1990 - 4 B 239.89

    Umfang der Auswirkung der positive Darstellung einer Wohnbaufläche im

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß öffentliche Belange der genannten Art nicht dadurch entkräftet werden, daß das Vorhaben mit den Darstellungen eines Flächennutzungsplans übereinstimmt (vgl. Beschluß vom 5. Juni 1975 - BVerwG 4 B 43.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119; vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 223 = BRS 44 Nr. 87 S. 206 = DÖV 1985, 832).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 B 177.79

    Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich - Bebauung eines an einer

    Denn es ist gesichert, daß unabhängig vom Inhalt der Landesplanung die Übereinstimmung eines Vorhabens mit der einschlägigen Darstellung des Flächennutzungsplans kein durchgreifender Grund ist, eine Bebauung im Außenbereich für zulässig zu halten (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 18.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 17 und Beschluß vom 5. Juni 1975 - BVerwG IV B 43.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119).
  • BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 127.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im Beschluß vom 5. Juni 1975 - BVerwG IV B 43.75 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119) hat der Senat in Bestätigung dessen ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.05.1976 - 4 B 41.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

    Im Beschluß vom 5. Juni 1975 - BVerwG IV B 43.75 - hat der Senat in Bestätigung dessen ausgeführt: "Flächennutzungspläne stellen ... die für die Bebauung vorgesehenen Flächen lediglich 'nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung' dar (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG); sie können zwar ... auf die Beurteilung der Frage, ob ein Vorhaben 'mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ... vereinbar wäre' (§ 20 Abs. 1 BBauG), auch in positiver Richtung von Einfluß sein, lassen jedoch einen Schluß auf das Vorliegen dieser Vereinbarkeit nicht zu.
  • BVerwG, 23.05.1979 - 4 B 43.79

    Unzulässigkeit eines Bauvorhabens - Entgegenstehen öffentlicher Belange

    Daß die in Flächennutzungsplänen enthaltenen Darstellungen - bei einem Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BBauG) ebenso wie bei einem Vorhaben im Außenbereich (§ 35) - einem nach den Tatbestandsmerkmalen des Gesetzes unzulässigen Vorhaben nicht zur Zulässigkeit verhelfen können, ergibt sich aus dem Gesetz ohne weiteres und bedarf nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 18.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 17 S. 33 [35 f.] und Beschluß vom 5. Juni 1975 - BVerwG IV B 43.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119 S. 10 f.).
  • BVerwG, 27.12.1977 - 4 B 116.77

    Rechtsmittel

    Die weitere Frage, welche Bedeutung das Vorhandensein eines Flächennutzungsplan-Entwurfs für das vorliegende Verfahren hat, ist durch das Berufungsurteil unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 5. Juni 1975 - BVerwG 4 B 43.75 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119 [nicht wie im Urteil irrtümlich angegeben Nr. 11]) zutreffend entschieden.
  • BVerwG, 26.11.1979 - 4 B 191.79

    Versagung der Baugenehmigung für eine eingeschossige Verkaufslagerhalle -

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